Fragen und Antworten

Gerne nehmen wir Anregungen, Lob oder Kritik rund um den bayerischen Nahverkehr der Deutschen Bahn und der S-Bahn Nürnberg unter folgender Telefonnummer entgegen: 089 203550-00

Grundsätzlich erhalten Sie wichtige Informationen über die Ansagen und Anzeigen am Bahnhof. Wenn Sie über ein Smartphone verfügen, können Sie unter m.bahn.de oder über die Bahn-App "DB Navigator" Echtzeitinformationen für alle DB Züge abrufen. Telefonisch kann Ihnen auch die zuständige 3-S-Zentrale Auskunft geben. Die Telefonnummer hängt an jedem Bahnhof in den Schaukästen.

Gegenstände, die in unseren Zügen zurück bleiben, werden zunächst regional und anschließend in unserem zentralen Fundbüro in Wuppertal erfasst und gesammelt. Bitte füllen Sie eine Verlustmeldung unter www.bahn.de/fundservice aus, wir werden dann nach dem verlorenen Gepäckstück suchen. 

Falls Sie in einem der Regionalzüge von DB Regio Bayern etwas vergessen haben sollen, ist unser Kundendialog gerne für Sie da: 089 203550-00

Das Bayern-Ticket ist einen Tag lang in Bayern in allen Nahverkehrszügen aller Eisenbahnverkehrsunternehmen, allen Verbundverkehrsmitteln (S-, U-, Straßenbahn, Bussen) und fast allen Linienbussen in Bayern gültig. Montags bis freitags gilt das Bayern-Ticket von 9 bis 3 Uhr des Folgetages, am Wochenende und an in ganz Bayern gültigen Feiertagen sowie am 15.08. (Maria Himmelfahrt) schon ab 0 Uhr.

Das Bayern-Ticket für 1 Person erhalten Sie auf bahn.de und am Fahrkartenautomat für 29 Euro, bis zu 4 Mitfahrer zahlen jeweils nur 10 Euro (2 Euro mehr im personenbedienten Verkauf). Für mehr Komfort gibt es das Bayern-Ticket auch für die 1. Klasse für bis zu 5 Personen.

Bis zu 3 Kinder im Alter zwischen 6 und unter 15 Jahren fahren kostenfrei mit - unabhängig ob eigene oder nicht.

Nein, seit dem 1.April 2007 ist es nicht mehr möglich Fahrkarten in den Zügen der DB Regio Bayern zu kaufen.
Gerne können Sie Ihre Fahrkarte am Bahnhof oder im Internet (bahn.de) erwerben.
Falls es Ihnen einmal nicht möglich sein sollte eine Fahrkarte am Automaten zu ziehen, da dieser defekt ist, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Kundenbetreuer:innen im Zug.

Mit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten seit dem 29.Juli 2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.

Die Deutsche Bahn hat in Zusammenarbeit mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) ein gemeinsames Verfahren zur Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Kunden aller teilnehmenden Bahnen vereinbart.
Alle Informationen zu Ihren Fahrgastrechten zu Ihren Entschädigungsansprüchen bei Zugverspätungen, verpassten Anschlüssen oder ausgefallenen Zügen.

Im Zuge des Fahrplanwechsels werden die Fahrpläne optimiert und bedarfsgerecht angepasst. Die Zugverbindungen ändern sich beispielsweise dann, wenn zusätzliche Züge eingesetzt oder Taktungen geändert werden. Auch der Ausbau einer Strecke kann zu einer Fahrplanänderung beitragen.