Zwecke des Einsatzes der Bodycam sind: 
	- Wahrnehmung des Hausrechts 
- Aufklärung und Prävention von Straftaten 
- Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit der Beschäftigten  
- Beweissicherung im Ereignisfall 
- Verfolgung von Straftaten 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO  
 
Berechtigte Interessen sind die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sowie der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit von Beschäftigten und Kunden sowie die Beweissicherung im Ereignisfall.