Mobilitätsgarantie
Es gibt NRW-weit für alle Verbund- und NRW-Tickets eine einheitliche Mindest-Regelung:
- Bei Verspätung in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr bis max. 25 Euro
- Bei Verspätung in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages bis max. 50 Euro
Darüber hinaus gibt es bei einigen Verbünden weitere Angebote:
- VRR: Bei den Premium-Angeboten Ticket 2000, Ticket 2000 9 Uhr, (Zeitkarten und Abonnement) und BärenTicket (Abonnement) eine Mobilitätsgarantie bis max. 50 Euro
- VRS: Bei den Angeboten Aktiv 60, Monatskarte im Abonnement, Formel 9-Abonnement, JobTicket und GroßkundenTicket die abweichende Regelung Mobilitätsgarantie:
Bei Verspätung in der Zeit von 5 Uhr bis 20 Uhr bis max. 35 Euro,
bei Verspätung in der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages bis max. 60 Euro