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Mobilitätsgarantie

Details zum Mobilitäts-Service

Sollte es einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nutzen.

Die Mobilitätsgarantie NRW  ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-​Verkehrsunternehmen. Alle Verbünde in NRW haben inzwischen einheitlichen Erstattungshöhen (30 Euro tagsüber; 60 Euro abends).

Das bedeutet:

Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fahren.

Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi sowie beim Sharing-​Angebot tagsüber (5 und 19.59 Uhr) bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro.

Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

Beachten Sie bitte:

Ab 1. Januar 2025 werden die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mobilitätsgarantie NRW erstattet.

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