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Mobilitätsgarantie

Details zum Mobilitäts-Service

Sollte es einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nutzen.

Die Mobilitätsgarantie NRW  ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-​Verkehrsunternehmen. Alle Verbünde in NRW haben inzwischen einheitlichen Erstattungshöhen (30 Euro tagsüber; 60 Euro abends).

Das bedeutet:

Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-​System (Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr) fahren.

Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi sowie beim Sharing-​Angebot tagsüber (5 und 19.59 Uhr) bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro.

Beachten Sie bitte, dass die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht über die Mobilitätsgarantie NRW erstattet werden.

Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.

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