Details zum Mobilitäts-Service
Sollte es einmal zu größeren Verspätungen oder Ausfällen kommen, können Sie die Mobilitätsgarantie NRW nutzen.
Die Mobilitätsgarantie NRW ist eine freiwillige Serviceleistung der NRW-Verkehrsunternehmen. Alle Verbünde in NRW haben inzwischen einheitlichen Erstattungshöhen (30 Euro tagsüber; 60 Euro abends).
Das bedeutet:
Wenn sich Bus oder Bahn um 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, können Sie alternativ mit einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren.
Die Kosten dafür werden erstattet, beim Fernverkehrszug komplett, beim Taxi sowie beim Sharing-Angebot tagsüber (5 und 19.59 Uhr) bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro.
Diese landesweit einheitliche Serviceleistung stellt somit sicher, dass Sie Ihre Ziele erreichen.
Beachten Sie bitte:
Ab 1. Januar 2025 werden die Kosten für Fahrdienste, wie z. B. Uber, nicht mehr über die Mobilitätsgarantie NRW erstattet.