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NRW-Tarif: Mobil in Nordrhein-Westfalen

Bitte beachten Sie, dass die Angebote der Kategorien SchöneReise, Schöne60, SchönerMonat, SchönesJahr und SchöneWoche sowie NRWplus seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr erhältlich sind.

Ihre Vorteile

  • Ein Ticket und alle öffentlichen Verkehrsmittel in NRW nutzen
  • Sortiment an Einzel- und TagesTickets, als Zeitkarte, Upgrade und in Abonnements verfügbar
  • Spezielle Angebote für Schüler, Schülerinnen, Auszubildende & Studierende

NRW-Tarif: Übersicht der Angebote

Bitte beachten Sie, dass die Angebote der Gruppen SchöneReise, Schöne60, SchönerMonat, SchönesJahr und SchöneWoche sowie NRWplus ab 1. Januar 2026 nicht mehr erhältlich sind.

Das SchöneFahrtTicket NRW wird mit einem geänderten Geltungszeitraum als EinzelTicket NRW fortgeführt.

Auch folgende Tickets sind unter neuem Namen weiterhin erhältlich:

  • FahrradTagesTicket NRW wird 24hFahrradTicket NRW
  • SchönerTagTicket NRW Single wird 24hTicket NRW Single
  • SchönerTagTicket NRW 5 Personen wird 24hTicket NRW 5 Personen
  • SchöneFerienTicket NRW Ostern/Herbst/Winter/Sommer wird FerienTicket NRW Ostern/Herbst/Winter/Sommer

 

  • Gilt innerhalb von 24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel)
  • Auch als Handy-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen und Reisebüros mit DB-Lizenz oder gleich hier online

  • Für bis zu 5 Personen oder
  • 1 Eltern-/Großelternpaar oder 1 Eltern-/Großelternteil mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkel bis einschließlich 14 Jahre
  • Gilt innerhalb von 24 Stunden nach Entwertung des Tickets (Aufdruck oder Entwerterstempel)
  • Auch als Handy-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen und Reisebüros mit DB-Lizenz oder gleich hier online

  • Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb von 24 Stunden
  • Gilt für 1 Fahrrad; wenn mehrere Personen gemeinsam mit einem Ticket unterwegs sind, braucht jedes Fahrrad ein eigenes FahrradTagesTicket NRW
  • Gilt nur in Zusammenhang mit einem Ticket des NRW-Tarifs, einem Verbundticket des AVV-, VRR-, VRS- oder WestfalenTarifs oder mit einem Deutschland-Ticket
  • Erhältlich an DB Automaten, in den DB Reisezentren, DB Agenturen, Reisebüros mit DB-Lizenz und hier online

  • Gilt für eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet.
  • Gilt für maximal 7 Stunden ab Entwerteraufdruck oder aufgedrucktem Datum und Uhrzeit
  • Zum Festpreis für 1 Erwachsenen, auch ermäßigt für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren, erhältlich

  • Gilt für 1 Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel mit allen Verbundverkehrsmitteln, in denen ein nordrhein-westfälischer Verbundtarif angewendet wird, sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen. Umstiege sind zugelassen, Rundfahrten oder Rückfahrten jedoch nicht gestattet.
  • Erhältlich für Erwachse und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren
  • Gilt für fahrplanmäßige Verbindungen von maximal 7 Stunden Dauer.
  • Nur gültig mit aufgedrucktem Datum und Uhrzeit oder Entwerterstempel. Die Entwertung des Tickets darf bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt erfolgen. Bei Verspätungen bezieht sich der Geltungszeitraum stets auf die im Fahrplan angegebene Verbindung.

  • Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Monats
  • Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgrade1.KlasseMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr). Wagenklasse: 1. Klasse in Nahverkehrszügen Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 9 der Tarifbestimmungen Sonstiges: Das NRWupgrade1.KlasseMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für die meisten Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Nicht berechtigt sind die Inhaber von Abonnements, bei denen der Übergang in die 1. Wagenklasse gemäß der jeweiligen Einzelbestimmungen ausgeschlossen ist. 
  • Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgrade1.KlasseMonat nicht erweitert. 
  • Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten. Das NRWupgrade1.Klasse wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

  • Fahrradmitnahme bei beliebig vielen Fahrten innerhalb eines Monats
  • Für Inhaber des Deutschlandtickets, Inhaber eines Abonnements des NRW-Tarifs und Inhaber eines Abonnements der nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarife 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Die Geltungsdauer des NRWupgradeFahrradMonat ist monatsscharf: Einen Kalendermonat vom jeweils ersten bis zum letzten Tag des Monats und darüber hinaus bis 3.00 Uhr des Folgetags (z.B. vom 1. Mai, 0:00 Uhr, bis 1. Juni 3:00 Uhr). 
  • Wagenklasse: 2. Klasse 
  • Geltungsbereich: Innerhalb des Geltungsbereichs des Basistickets, sowie auf den Strecken laut Anhang 8 der Tarifbestimmungen Ticketverkauf: Ausgabe und Betreuung von Abonnements des NRWupgradeFahrrad erfolgt durch Vertriebspartner für Abonnements in NRW. Sonstiges: Das NRWupgradeFahrradMonat stellt als Abonnement ein NRW-weites Ergänzungsticket für jegliche Abonnements in einem der nordrhein-westfälischen Nahverkehrstarife sowie des Deutschlandtickets dar. Der Geltungsbereich des Basistickets wird durch das NRWupgradeFahrradMonat nicht erweitert. Die detaillierten Abonnementbedingungen sind in Anhang 2 der Tarifbestimmungen enthalten. 
  • Das NRWupgradeFahrradMonat wird ausschließlich als elektronisch prüfbares Ticket ausgegeben: eTicket auf Chipkarte, als HandyTicket, als Online-Ticket (Papierticket zum Selbstausdruck). Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, gilt das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Für Verkehrsmittel wie Bürgerbus, TaxiBus, Anruf-Linientaxi, Anruf-Linienfahrt, Anruf-Sammeltaxi, Flughafenbuslinien, Spielbanklinien, Disco- und Nachtbuslinien gelten besondere Bedingungen:

Werden Tickets eines Verbundtarifs in diesen Verkehrsmitteln anerkannt, so werden die Tickets des NRW-Tarifs wie vergleichbare Tickets der Verbundtarife behandelt.
- Sind im örtlichen Verbundtarif Zuschläge für eine Betriebsform vorgesehen, müssen auch Kunden mit Tickets des NRW-Tarifs diese Zuschläge zahlen.

  • Rabattiertes Angebot für Schüler und Schülerinnen
  • Gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums in den Oster- Sommer-, Herbst- oder Winterferien in NRW
  • Gilt nur in der 2. Klasse
  • Das Ticket können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 20 Jahren kaufen.
  • Das FerienTicket NRW ist nicht übertragbar
  • Erhältich an DB Automaten, in den DB Reisezentren oder jeweils 14 Tage vor Ferienbeginn hier online

  • Für Studierende
  • Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden. 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Geltungsdauer: Ein Semester jeweils vom 1. Geltungstag 0:00 Uhr bis zum letzten Geltungstag 24:00 Uhr: Sommersemester (SS) vom 01.04. – 30.09. bzw. vom 01.03. – 31.08., Wintersemester (WS) vom 01.10. – 31.03. bzw. vom 01.09. – 28./29.02. Abweichende Regelungen können sich auf Grund des regionalen Semestertickets ergeben. Wagenklasse: In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich) 
  • Geltungsbereich: Gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW in Zügen des Schienenpersonennahverkehrs nur auf bestimmten Strecken durch benachbarte Bundesländer, deren Nutzung bei Fahrten von NRW nach NRW ggf. erforderlich ist. Auf Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nur im Stadtgebiet Osnabrück sowie auf der Buslinie T88 zwischen Alstätte und Enschede (NL). Auf übrigen Buslinien außerhalb von NRW gilt das SemesterTicket NRW nicht 
  • Das Ticket gilt jeweils nur in Verbindung mit dem regionalen Semesterticket und einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bei ausländischen Studierenden werden amtliche Beglaubigungen von Lichtbildausweisen (Personalausweis, Reisepass) als Nachweis anerkannt. Tickets in Papierform müssen bei Fahrausweisprüfungen im Original, nicht durch Folie überklebt oder eingeschweißt, vorgelegt werden. 
  • Das SemesterTicket NRW erweitert den Geltungsbereich des regionalen Semestertickets auf ganz NRW. Findet die Fahrt im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets statt, finden dessen Tarifbestimmungen Anwendung.

  • Beliebig viele Fahrten innerhalb eines Tages zum Festpreis zu Großveranstaltungen (Teilnehmerzahl von 100 bis 500 Personen) 
  • Kein Freiverkauf, Zahlung erfolgt über den Veranstalter
  • Teilnehmer von Groß- und Sonderveranstaltungen in NRW mit einer Mindestteilnehmerzahl von 100 Teilnehmern in den Bereichen Sozialwesen, Wissenschaft, Kultur, Verwaltung und Politik
  • Kinder unter 6 Jahren können unentgeltlich mitgenommen werden. 
  • Persönlich, nicht übertragbar 
  • Gilt 1 Tag gemäß Angabe auf dem Ticket (Aufdruck oder Entwerterstempel) bis 3 Uhr des Folgetags. 
  • In Nahverkehrszügen nur 2. Klasse (kein Übergang in 1. Klasse möglich) 
  • Geltungsbereich: In allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde in NRW sowie auf den Strecken laut Anhang 1b der Tarifbestimmungen. 
  • Sonstiges: Der Ticketinhaber muss vor Fahrtantritt mit Tinte oder Kugelschreiber seinen Namen und Vornamen in Druckbuchstaben in das Namensfeld eintragen. Da es sich um ein persönliches Ticket handelt, ist das Ticket nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Sie können Tarifbedingungen, Befördererungsbestimmungen, Preislisten hier als PDF herunterladen.